Neue Regelsätze für Wohnraum für Arbeitssuchende nach SGB II

Anzahl PersonenKaltmiete = Grundmiete +Nebenkosten zzgl. Heizkosten Wohnungsgröße
1maximal 413,- €maximal 50m²
2maximal 490,- €maximal 60m²
3maximal 619,- €maximal 75m²
4maximal 712,- €maximal 85m²
5maximal 832,- €maximal 95m²
jede weitere Person +88,-€+10m²

 Wichtig!: Die Grundmiete + Nebenkosten bilden die Kaltmiete. Heizkosten werden extra berücksichtigt.

Bei Mietangeboten, welche keine Nebenkosten zu Wasser und Abwasser enthalten (Bezug über swb), kalkuliert das Jobcenter zusätzlich zu der im Angebot angegebenen Kaltmiete Pauschalen für Wasser und Abwasser (sofern kein Vorverbrauchswert vorliegt) wie folgt:

Kalkulation vom Jobcenter

 

1 Person            27,00 €
2 Personen50,00 €
3 Personen73,00 €
4 Personen96,00 €
5 Personen119,00 €
6 Personen142,00 €