Rauchwarnmelder

Seit Anfang 2010 ist es für Neubauten zur Pflicht geworden, Rauchwarnmelder in den Wohnungen zu installieren, um bei einem Wohnungsbrand frühzeitig gewarnt und somit vor dem sicheren Tod durch die entstehende Rauchentwicklung bewahrt zu werden. Meist ist es Unachtsamkeit, die zum Zimmer- oder Wohnungsbrand führt.

Die Rauchgase wirken schon nach kurzer Zeit und führen zur Bewusstlosigkeit. Ein Rauchmelder ist schneller und erkennt mit seiner eingebauten Fotozelle die Gefahr und löst einen heftigen Signalton aus, bei dem niemand weiterschläft.

Die GWF hat schon in den letzten beiden Jahren ihren gesamten Wohnungsbestand mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Darüber hinaus finden in regelmäßigen Abständen Überprüfungen der Elektroanlage statt, der sog. E-Check. „Die Sicherheit unserer Mieter ist uns sehr wichtig, deshalb haben wir auch die regelmäßige Überprüfung von Gasleitungen in unseren Service mit aufgenommen.“

Bedienungsanleitung SRW-3000 GfSW