Umzugstipps für Arbeitssuchende
mit laufenden Leistungsbezug (Grundsicherung bzw. SGB II)
Sie erhalten laufende Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Arbeitslosengeld II)? Sie möchten innerhalb Bremerhavens umziehen oder von Bremerhaven wegziehen?
Für einen reibungslosen Umzug beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise:
Welches ist Ihr Beitrag, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben können?
- Zusicherung für einen Umzug beim Jobcenter Bremerhaven einholen
- Hierbei ist zunächst zu prüfen, ob Ihr Umzug grundsätzlich notwendig im Sinne des SGB II
- Über einen Umzug von einer anderen Stadt/Gemeinde nach Bremerhaven ist grundsätzlich von der Stadt/Gemeinde zu entscheiden von der Sie wegziehen
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Zustimmung?
- Schriftliches Mietangebot eines Vermieters
- Bei Untervermietung zusätzlich schriftliche Zustimmung des Wohnungsunternehmers
Welche Angaben sind im Mietangebot notwendig, um über eine Zusicherung entscheiden zu können?
- Grundmiete (ohne Nebenkosten)
- Nebenkosten ( z.B. Müllgebühren, Schornsteinfeger, Wasser, Abwasser)
- Heizkosten (falls in der Miete enthalten)
Die Grundmiete + Nebenkosten bilden die Kaltmiete. Heizkosten werden extra mit zurzeit maximal 1,35 €/m² berücksichtigen. Bitte achten Sie darauf, dass die Nebenkosten realistisch kalkuliert sind.
Bei Mietangeboten, welche keine Nebenkosten zu Wasser und Abwasser enthalten (Bezug über SWB), kalkuliert das Jobcenter zusätzlich zu der im Angebot angegebenen Kaltmiete Pauschalen für Wasser u. Abwasser (sofern kein Vorverbrauchswert vorliegt) wie folgt:
Kalkulation vom Jobcenter
1 Person = 27,- €
2 Personen = 52,- €
3 Personen = 77,- €
4 Personen = 102,- €
5 Personen = 126,- €
6 Personen = 151,- €
Welche Mietobergrenze muss Ihr Mietangebot einhalten, damit eine Zustimmung erfolgen kann?
Für einen Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde gelten jedoch jeweils die dortigen Mietobergrenzen!
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Darüber hinausgehende Beträge müssen selbstgetragen werden. Härtefälle sind zu prüfen. Sprechen Sie uns an.
Strom
Kosten für Strom sind von Ihnen über Ihr Arbeitslosengeld II zu finanzieren.
Achtung:
Diese Auflistung dient der allgemeinen Information und ist keine Zustimmung zur Unterzeichnung eines Mietvertrages, auch wenn Sie für sich selbst feststellen, dass alle oben genannten Grenzen eingehalten werden.