Umzugstipps für Arbeitssuchende

mit laufenden Leistungsbezug (Grundsicherung bzw. SGB II)

Sie erhalten laufende Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Arbeitslosengeld II)? Sie möchten innerhalb Bremerhavens umziehen oder von Bremerhaven wegziehen?

Für einen reibungslosen Umzug beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise:

Welches ist Ihr Beitrag, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben können?

  • Zusicherung für einen Umzug beim Jobcenter Bremerhaven einholen
  • Hierbei ist zunächst zu prüfen, ob Ihr Umzug grundsätzlich notwendig im Sinne des SGB II
  • Über einen Umzug von einer anderen Stadt/Gemeinde nach Bremerhaven ist grundsätzlich von der Stadt/Gemeinde zu entscheiden von der Sie wegziehen

Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Zustimmung?

  • Schriftliches Mietangebot eines Vermieters
  • Bei Untervermietung zusätzlich schriftliche Zustimmung des Wohnungsunternehmers

Welche Angaben sind im Mietangebot notwendig, um über eine Zusicherung entscheiden zu können?

  • Grundmiete (ohne Nebenkosten)
  • Nebenkosten ( z.B. Müllgebühren, Schornsteinfeger, Wasser, Abwasser)
  • Heizkosten (falls in der Miete enthalten)

Die Grundmiete + Nebenkosten bilden die Kaltmiete. Heizkosten werden extra mit zurzeit maximal 1,35 €/m² berücksichtigen. Bitte achten Sie darauf, dass die Nebenkosten realistisch kalkuliert sind.


Bei Mietangeboten, welche keine Nebenkosten zu Wasser und Abwasser enthalten (Bezug über SWB), kalkuliert das Jobcenter zusätzlich zu der im Angebot angegebenen Kaltmiete Pauschalen für Wasser u. Abwasser (sofern kein Vorverbrauchswert vorliegt) wie folgt:

Kalkulation vom Jobcenter

1 Person = 27,- €
2 Personen = 52,- €
3 Personen = 77,- €
4 Personen = 102,- €
5 Personen = 126,- €
6 Personen = 151,- €


Welche Mietobergrenze muss Ihr Mietangebot einhalten, damit eine Zustimmung erfolgen kann?

Für einen Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde gelten jedoch jeweils die dortigen Mietobergrenzen!

 

Anzahl PersonenKaltmiete = Grundmiete +Nebenkosten zzgl. Heizkosten Wohnungsgröße
1maximal 387,- €maximal 50m²
2maximal 479,- €maximal 60m²
3maximal 611,- €maximal 75m²
4maximal 700,- €maximal 85m²
5maximal 796,- €maximal 95m²
jede weitere Person +96,-€+10m²

Darüber hinausgehende Beträge müssen selbstgetragen werden. Härtefälle sind zu prüfen. Sprechen Sie uns an.


Strom

Kosten für Strom sind von Ihnen über Ihr Arbeitslosengeld II zu finanzieren.

Achtung:

Diese Auflistung dient der allgemeinen Information und ist keine Zustimmung zur Unterzeichnung eines Mietvertrages, auch wenn Sie für sich selbst feststellen, dass alle oben genannten Grenzen eingehalten werden.